A. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DER GARANTIE
1. Der Garant für die Qualität des Geräts ist die Firma Steam Club AG mit Sitz in Zug (Adresse: General-Guisan-Strasse 6, 6300 Zug), eingetragen im Handelsregister unter der CH-ID-Nr.: CH-170-3048293-4, UID-Nr.: CHE-130.469.974, EHRA-ID-Nr.: 1577178 (im Folgenden: der "Garant") und der Vollstrecker der Garantie: Der bevollmächtigte Dienst des Garanten, der sich am Sitz des Garanten befindet(Adresse: General-Guisan-Strasse 6, 6300 Zug).
2. Die Garantie ist Bestandteil der Kaufverträge, die zwischen der Garantin und den Käufern der von der Garantin angebotenen Waren (im Folgenden zusammenfassend "Käufer" genannt)geschlossen werden, sofern die Verträge nichts anderes vorsehen.
3. Nur die autorisierte Kundendienststelle des Garantiegebers ist befugt, Reklamationen entgegenzunehmen und Garantiereparaturen auszuführen.
4. Gemäß dieser Garantie gewährt der Garantiegeber dem Käufer eine Garantie für alle von ihm verkauften Waren und gewährleistet den reibungslosen Betrieb der angebotenen Waren unter der Bedingung, dass sie entsprechend ihrer Zweckbestimmung und den in der Dokumentation der Waren und der dem Käufererteilten Schulung angegebenen Betriebsbedingungen verwendet werden.
5. Die Verpflichtungen des Garantiegebers und gleichzeitig die Rechte des Käufers im Rahmen der Garantie erstrecken sich nur auf die Reparatur der Waren, die von der zugelassenen Kundendienststelle des Garantiegebers unter den in der Garantie genannten Bedingungen durchgeführt wird.
6. Die Möglichkeit, den Ersatz der Waren durch neue Waren zu verlangen, wird durch die Garantie ausgeschlossen. Die einzige Ausnahme von dieser Regelbesteht, wenn die Kosten für die Reparatur der Waren durch den Garantiegeber im Vergleich zum Preis für neue Waren unverhältnismäßig hoch sind. In diesem Fall kann die Garantin nach ihrer Wahl die Ware reparieren oder durch neue Wareersetzen.
7. Die Parteien schließen auch die Verwendung von Musterverträgen des Käufers (insbesondere allgemeine Gewährleistungsbedingungen, Musterverträge oder Geschäftsbedingungen) aus.
8. Die Annahme dieser Garantie durch den Käufer bedeutet insbesondere, dass der Käufer die Garantiebedingungen gelesen hat, sie akzeptiert und sich verpflichtet, sie einzuhalten, und dass der Käufer geschult wurde und die Bedingungen für die Wartung während und nach der Garantiezeit kennt.
9. Die Bedingungen der Garantie sind auf der Website des Garantiegebers abrufbar: www.steamclub.ch.
B. ANNAHMEEINES GARANTIEREPARATURAUFTRAGS
1. Der autorisierte Reparaturdienst der Garantiegeberin nimmt nur einen Reparaturauftrag über die Website der Garantiegeberin an, der das Modell und die Seriennummer des Geräts angibt sowie eine detaillierte Beschreibung des Fehlers und Fotos des betreffenden Fehlers in angemessener Qualität beifügt.
2. Telefonische Mitteilungen bilden keine Grundlage für die Einleitung eines Beschwerdeverfahrens und sind daher für den Garanten nicht wirksam und verbindlich.
3. Der autorisierte Dienst des Garanten ist von Montag bis Freitag von 8.30 bis 17.00 Uhr tätig, ausgenommen an Feiertagen und in den Ferien.
4. Im Falle einer gültigen Meldung wird sich das autorisierte Servicezentrum des Garantiegebers bemühen, innerhalb von 72 Stunden eine Diagnose und eine eventuelle Reparatur durchzuführen.
5. Während der Garantiezeitfestgestellte Mängel werden spätestens innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab dem Tag der Lieferung des Geräts an den autorisierten Kundendienst des Garantiegebers, behoben. In besonderen Fällen behält sich die Garantiegeber in das Recht vor, einen unter die Garantie fallenden Mangel innerhalb von 30Tagen, gerechnet ab dem Datum der Lieferung der Ware an den autorisierten Kundendienst der Garantiegeberin, zu beheben, insbesondere in folgenden Fällen einem komplizierten Mangel, einer geringen Verfügbarkeit von Teilen, der Notwendigkeit, Teile bei Lieferanten/Herstellern zu bestellen oder Teile aus dem Ausland zu importieren, einschließlich der Notwendigkeit, zusätzliche Überprüfungen der Ware und Tests zur Ermittlung der Fehlerursache durchzufüh7ren.
6. Bei nicht standardisierten Waren oder Waren, die auf individuelle Bestellung des Käufers hergestellt werden, insbesondere bei Waren mit spezifischen Parametern oder bei denen für die Reparatur spezielle Ersatzteile erforderlich sind, beträgt die Reparaturfrist 60 Tage.
7. Die Reparaturfrist ist von der Garantin eingehalten, wenn die Ware vor Ablauf der vereinbarten Reparaturfrist die autorisierte Servicestelle der Garantin verlassen hat oder dem Käufer die Abholbereitschaft der Ware vor Ablauf der vereinbarten Reparaturfristmitgeteilt wurde. Verzögert sich der Versand oder die Abholung der Waren aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so genügt die Absendung der Mitteilung des Verkäufers, dass die Waren vor Ablauf der vereinbarten Reparaturfrist versand- oder abholbereit sind, um davon auszugehen, dass die geltende Reparaturfrist eingehalten wurde.
8. Das beanstandete Gerät, das beider autorisierten Kundendienststelle des Garantiegebers abgegeben wird, musssauber, mit kompletter Standardausrüstung und Zubehör, der Garantiekarte und dem Kaufbeleg sein.
9. Für die Lieferung eines verschmutzten Geräts wird eine Stunde Servicegebühr berechnet.
10. Die Reparaturen werden im autorisierten Servicezentrum des Garantiegebers durchgeführt, und die Kosten für Lieferung und Abholung gehen zu Lasten des Käufers.
11. Der mobile Service für den Kunden wird mit einem Tarif pro gefahrenem Kilometer berechnet, der ab dem Sitz des autorisierten Servicezentrums des Garantiegebers hin und zurück berechnet wird.
12. Bei Reparaturen, die länger als 1 Arbeitstag dauern, wird ein kostenloses Ersatzgerät angeboten. Die Lieferung des Ersatzgeräts erfolgt persönlich in den Geschäftsräumen des Garantiegebers nach Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls und Übergabe des Geräts, an dem der autorisierte Kundendienst des Garantiegebers den Mangel festgestellt.
13. Die Reparatur von Zubehör, Schläuchen oder Staubsaugern erfordert nicht die Lieferung des gesamten Geräts, sondern nur der zu reklamierenden Teile.
14. Die Parteien erkennen an, dass die ersetzten mangelhaften Waren oder Gegenstände in das Eigentum des Garantiegebers übergehen.
15. Nach Ablauf der Garantiezeit hat der Käufer das Recht, das Gerät zu einem festgelegten Preis in den Räumlichkeiten des Garantiegebers nach Vereinbarung diagnostizieren und überprüfen zu lassen.
C. HAFTUNGDES GARANTIEGEBERS
1. Der Garantiegeber haftet für Fabrikationsfehler (Material- oder Produktionsfehler), die dem Gerät zum Zeitpunkt des Verkaufs innewohnen und die sich während des Zeitraums zeigen:
a. (fakultativ für die Standardausführung) - 12 Monate ab dem Verkaufsdatum;
b. (optional für die erweiterte Version) - 24 Monate oder 2.000 Arbeitsstunden ab dem Verkaufsdatum.
2. Mängel oder Schäden an der Ware, die der Käufer während der Garantiezeit feststellt, sind dem Garantiegeberunverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Feststellungmitzuteilen, da er sonst seine Rechte aus der Garantie verliert.
3. Darüber hinaus sollten Waren, bei denen ein Mangel festgestellt wurde, unter Androhung des Verfalls der Garantieunverzüglich aus dem Verkehr gezogen werden.
4. Im Rahmen der Garantie ist der Garantiegeber nicht verpflichtet, bestehende Produkte zu aktualisieren oder zu ändern, sobald neuere Versionen auf den Markt gekommen sind.
5. Branchenübliche, geringfügige oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von Qualität, Form, Farbe, Gewicht oder Ausstattung gelten nicht als Mängel und können nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für die Lieferung nach Muster und Probe.
6. Der Garantiegeber entscheidet auf der Grundlage der durchgeführten Diagnose über die Berechtigung des Garantieanspruchs. Im Falle einer unbegründeten Garantiereparaturanfrage gehen die Kosten zu Lasten des Käufers.
7. Direkte Gewährleistungsansprüche gegen die Garantin können nur von dem Käufer geltend gemacht werden, der das Produkt von der Garantin gekauft hat. In allen anderen Fällen muss der Garantieanspruch am Ort des Kaufs der Ware und bei dem Unternehmen, das die Ware verkauft hat, geltend gemacht werden.
8. Im Rahmen der Garantie sind der Käufer und Dritte nicht berechtigt, von der Garantin Schadenersatz zu verlangen, aus welchem Grund auch immer, insbesondere nicht für Schäden oder Verluste, die sich aus oder im Zusammenhang mit der gekauften Ware und/oder als Folge des Versagens der Ware ergeben. Der autorisierte Dienst des Garantiegebers und der Garantiegeber haften auch nicht für Schäden oder Verletzungen, die durch die Selbstreparatur des Geräts und/oder die Nichtbeachtung von Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften verursacht werden. Somit ist jede andere als die in der Garantie ausdrücklich vorgesehene Haftung der Garantiegeberin ausgeschlossen.
9. Die Garantie schließt die Haftung des Garantiegebers für Warenmängel aus, und dieser Ausschluss gilt nicht, wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist.
10. Der Garantiegeber haftet gegenüber dem Käufer nur für Sachmängel, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die in der verkauften Ware liegen. Die Garantie erstreckt sich also nicht aufMängel, die auf andere Ursachen zurückzuführen sind, insbesondere auf:
a. Äußere Einflüsse: mechanische Beschädigung, thermische Beschädigung, chemische Beschädigung, Überschwemmung, übermässige Verschmutzung usw., insbesondere durch Betrieb oder Lagerung des Geräts unter extrem ungünstigen Bedingungen, d.h. Luftfeuchtigkeit >80%, Staub, Umgebungstemperatur unter Null oder über 45ºC;
b. Verwendung der Waren unter Bedingungen, die nicht mit den in den Unterlagen des Garantiegebers, einschließlich Anleitungen, Katalogen und Empfehlungen des Garantiegebers, angegebenen Parametern übereinstimmen, d. h. insbesondere: Verunreinigung desgepumpten Mediums/chemischen Mittels, Höhe der elektrischen Spannung, Härte oder Zusammensetzung des Wassers und Betrieb in einer explosionsgefährdeten Zone, in einer aggressiven Umgebung, staubiger Luft usw.;
c. die Verwendung oder Anwendung der Waren entgegen ihrer Bestimmung und ihrem Verwendungszweck, wie sie in den Unterlagen des Garanten, einschließlich Anleitungen, Katalogen, Empfehlungen des Garanten und vom Garanten erteilten Schulungen, dargelegt sind;
d. Verwendung von verunreinigtem Wasser (Symptome: Verstopfung von Dampf- oder Magnetventilen) oder minderwertigem Kraftstoff (Symptome: keine Möglichkeit, einen Motor neu zu starten oder sichtbarer Rauch während des Betriebs des Geräts);
e. Fortsetzung des Betriebs mit einem defekten Gerät oder einer defekten Anlage, unabhängig von der Fehlerursache;
f. Überflutung mit Flüssigkeit oder Feuchtigkeit bei elektrischen oder elektronischen Bauteilen;
g. Verbrennung durch falschen Brennstoff, Aufnahme von brennbaren Flüssigkeiten oder schwelende Verschmutzung;
h. Verwendung von Chemikalien, die von den vom Garantiegeber für den jeweiligen Gerätetyp empfohlenen abweichen;
i. Nichtbeachtung der dem Käufer per E-Mail oder schriftlich übermittelten betrieblichen Anmerkungen des Garantiegebers;
j. die Auswahl der Waren durch den Käufer für den Ort ihrer Installation (Verwendung) ungeeignet oder mit der zugehörigen Ausrüstung an ihrem Standort nicht kompatibel ist;
k. Fehler, Irrtümer oder Mängel in Bezug auf die Entwurfs- und Fertigungszeichnungen und die Schemata für die Aufstellung (Verwendung) des Produkts.
l. das Verbinden von Waren durch Personen ohne entsprechende Kompetenz;
m. Anschluss der Waren, der nicht mit den Elektroplänen übereinstimmt, einschließlich der Versorgung der Waren mit einer anderen als der auf den Leistungs-/Katalogschildern angegebenen Spannung;
n. unsachgemäße Montage oder/und Installation der Ware entgegen dem Stand der Technik oder/und den Anweisungen;
o. Nichtdurchführung von Tätigkeiten oder regelmäßigen Tätigkeiten, die in der Betriebsanleitung vorgeschrieben sind, wie z. B.: Reinigung, Wartung, die der Benutzer selbst durchführen muss;
p. unsachgemäße Lagerung oder Beförderung der Waren, insbesondere in einer Weise, die mit den Unterlagen des Garanten, einschließlich der Anweisungen und Empfehlungen des Garanten, und den vom Garanten durchgeführten Schulungen nicht vereinbar ist;
q. Schäden an den Waren, die durch die Verwendung von nicht originalen, ungeeigneten, unsachgemäßen oder den Empfehlungen des Garantiegebers widersprechenden Einzelteilen, Komponenten, Zubehör, Ausrüstungen und Materialien für ein bestimmtes Modell entstanden sind;
r. Durchführung von Selbstreparaturen;
s. Schäden infolge von Notfällen oder/und zufälligen Ereignissen, Faktoren, die Anzeichen höherer Gewalt aufweisen(Feuer, Überschwemmung, Blitzschlag, Unruhen usw.);
t. Fehlfunktion anderer Installationen (z.B. Elektrik, Heizung, etc.) und / oder Geräte, die das Funktionieren der Ware beeinträchtigen (z.B. Inverter, Transmitter, Luftbefeuchter, Heizkörper, Heizungen, etc.).
11. Von der Garantie und den Garantiereparaturen ausgenommen sind auch Teile, die einem normalen Verschleißunterliegen, sowie Teile und Verbrauchsmaterialien wie Ventile (hintere Gerätetafel), Brennerdüsen, Waschschlauch, Reinigungsschlauch, Verlängerungen für Wasch- und Reinigungsschlauch, Reifen, O-Ringe, Dichtungen, Filter, Sonden, Heizungen, Glühbirnen, Sicherungen, Transmitter, Batterien, Keilriemen, Fette, Öle, Kältemittel usw..
12. Die Garantin, die eine kostenlose Garantiereparatur durchführt, kann dem Käufer gleichzeitig die Kosten für den verbleibenden Umfang der Reparatur außerhalb der Garantie (insbesondere für den Ersatz von Verschleißteilen) in Rechnung stellen. Die Garantiegeberin wird den Käufer jedes Mal im Voraus über die Notwendigkeit und die geschätzten Kosten für den Ersatz von Verschleißteilen und den diesbezüglichen Serviceinformieren.
13. Bei Verdacht auf das Vorliegenbeines der in diesem Abschnitt (C. Haftung des Garantiegebers) genannten Gründe für den Ausschluss der Verpflichtung des Garantiegebers zur Durchführung von Garantiereparaturen unter den in der Garantie vorgesehenen Bedingungenbehält sich der Garantiegeber das Recht vor, eine örtliche Inspektion an dem Ort durchzuführen, an dem die Ware installiert und verwendet wird.
14. Tritt eines der oben genannte n Ereignisse ein (d.h. Gründe, die die Haftung des Garanten ausschließen), so lehnt der autorisierte Service des Garanten die Übernahme von Garantiereparaturen zu den in der Garantie vorgesehenen Bedingungen und auf Kosten des Garanten ab. In einem solchen Fall hat die Garantiegeberin den Käufer unverzüglich (d.h. innerhalb von 72 Stunden nach Auftreten der Prämisse)schriftlich oder elektronisch über das Auftreten eines der Gründe zu informieren, die die Verpflichtung der Garantiegeberin zur Garantiereparatur zu den in der Garantie vorgesehenen Bedingungen und auf Kosten der Garantiegeberin ausschließen.
15. Der Garantiegeber teilt dem Käufer auch die Kosten für Wartung, Diagnose und die voraussichtlichen Reparaturkosten mit.
16. Die Reparatur kann in diesem Fall auf ausdrücklichen schriftlichen oder elektronischen Wunsch des Käufers außerhalb der Garantiezeit erfolgen. Die Reparatur erfolgt in einem solchen Fall vollständig auf Kosten des Käufers. In diesem Fall gehen die Transportkosten zu Lasten des Käufers.
17. In Ermangelung eines Auftrags (Willens) zur Durchführung einer Reparatur außerhalb der Garantie gehen die Kosten für die Dienstleistung, insbesondere die Kosten für die Diagnose und die Lieferung, zu Lasten des Käufers, sofern er im Voraus ordnungsgemäß über diese Kosten informiert wurde.
18. Die Waren werden unverzüglich an den Käufer zurückgeschickt, sofern der Käufer die Kosten für die Diagnose und die Lieferung an den Garanten übernimmt.
19. Ungeachtet des Vorstehenden erlischt die Garantie, wenn die Durchführung von Reparaturen, die nicht unter die Garantie fallen, nicht angeordnet oder abgelehnt wird.
D. VERLUSTDER GARANTIE
1. Die Garantie ist ungültig und bietet keine Grundlage für eine Garantiereparatur, wenn folgende Elemente fehlen: Gerätebezeichnung, Typ, Modell, Seriennummer, Verkaufsdatum, lesbarer Stempel und Unterschrift des Garantiegebers sowie der Kaufbeleg.
2. Die Garantie verfällt im Falle von:
a. willkürliche Änderungen an der Garantiekarte vorgenommen werden;
b. jede Veränderung der Waren;
c. Manipulationen an den Waren durch nicht von der Garantin autorisierte Personen (keine Mitarbeiter desautorisierten Dienstes der Garantin);
d. alle Reparaturversuche, die von Personen vorgenommen werden, die nicht vom Garantiegeber autorisiert sind(keine Mitarbeiter des autorisierten Kundendienstes des Garantiegebers);
e. keine regelmäßigen Wartungsinspektionen durchgeführt werden, wenn diese erforderlich sind;
f. ein Verlust der Garantieurkunde;
g. Zahlungsrückstände für Waren, die mehr als 30 Tage nach dem Fälligkeitsdatum eingehen.
h. keine obligatorische Inspektion des Geräts durch den autorisierten Service des Garantiegebers nach 200 Arbeitsstunden oder 1 Jahr ab Kaufdatum, je nachdem, was zuerst eintritt.
3. Ungeachtet des Vorstehenden hat der Garant das Recht, Handlungen und Garantieleistungen auszusetzen, bis alle Forderungen, die vor und/oder nach dem Datum der Reklamation der Ware durch den Käufer entstanden sind (einschließlich der am Tag der Reklamation nicht fälligen Forderungen), bezahlt sind. Die Weigerung, die ausstehenden Forderungen zu bezahlen, kann zum Erlöschen der Garantie führen.
E. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Die Garantin behält sich das Recht vor, diese Garantie jederzeit zu ändern, wobei für bereits abgeschlossene Verträge die bisherigen Garantiebestimmungen gelten.
2. Die Parteien (Käufer und Garantiegeber) bemühen sich um eine gütliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten, die sich aus dem Verkauf und/oder der Auslegung dieser Garantie ergeben oder damit zusammenhängen.
3. Kommt keine gütliche Einigung zustande, so werden die Streitigkeiten von dem für den Bürgen zuständigen Gericht entschieden.
4. Der Käufer kann seine Forderungen gegen den Garanten aus dieser Garantie auf die anderen Unternehmen übertragen, sofern er die schriftliche Zustimmung des Garanten einholt.
5. In den durch diese Garantie nicht geregelten Angelegenheiten werden zuerst die Bestimmungen der AVB desGarantiegebers (des Verkäufers) und besondere Bestimmungen, die sich aus den vom Garantiegeber (dem Verkäufer) ausgestellten Dokumenten ergeben, und dann die Bestimmungen des Gesetzes angewendet.
6. Diese Garantie gilt für Kaufverträge, die ab dem 01.03.2023 geschlossen werden.